K U N D E N - I N F O R M A T I O N
Vermehrt kommen Reifen auf den Markt, die speziell für eine bestimmte Automarke produziert wurden und entsprechend gekennzeichnet sind. Beispiele hierfür sind Mercedes-Reifen (gekennzeichnet mit MO) oder BMW-Reifen (gekennzeichnet mit einem Stern).
Wichtig zu wissen ist, dass diese Kennzeichnung Sie nicht verpflichtet, im Ersatzfall erneut einen derartigen Reifen zu kaufen. Auch können derartige Reifen auf anderen Fahrzeugen eingesetzt werden (z.B. ein BMW Reifen auf einem VW oder Opel). Lediglich die Angaben in der Zulassungsbescheinigung zählen.
Falls Sie dennoch gerne wieder einen vom Fahrzeughersteller für Ihr Fahrzeug optimierten Reifen wünschen, dann erhalten Sie diesen natürlich auch bei uns.
R D K S / T P M S - R E I F E N D R U C K K O N T R O L L S Y S T E M
Was heißt das bei der Neubeschaffung von Kompletträdern?
Seit dem 1. November 2012 sind Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS/TPMS) nach der EU-Verordnung 661/2009 für alle ab November 2012 neu eingeführten Pkw und Wohnmobile vorgeschrieben. Das bedeutet, dass alle ab diesem Datum neu typgenehmigten Pkw, Geländewagen und Wohnmobile der Fahrzeugklassen M1 / M1G, bereits ab Werk mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein müssen. Eine Pflicht zur serienmäßigen Ausstattung dieser Fahrzeuge tritt für alle Automobilhersteller ab 1. November 2014 in Kraft. Damit die Neufahrzeuge die Anforderungen zum Stichtag erfüllen, sind die Automobilhersteller längst dabei, die Produktion auch bei bereits früher typgenehmigten Fahrzeugmodellen umzustellen. Anderenfalls erhalten sie in den EU-Mitgliedstaaten keine Typengenehmigung und keine Zulassung. Nun hat das Bundesverkehrsministerium einem Schreiben des BRV zufolge rechtsverbindlich geklärt, ob das RDKS bei diesen Fahrzeugen nachträglich deaktiviert werden darf, um Reifen ohne das Kontrollsystem verbauen zu können. Die eindeutige Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): "Die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der VO (EG) 661/2009 über TPMS (Anm. d. Red.: Englisch für RDKS) verfügen müssen, mit Rädern ohne TPMS-Sensoren ist nicht zulässig. Eine solche Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar." Das heißt nach dem 1. November 2012 typengenehmigte Pkw und Wohnmobile dürfen nicht ohne Reifendruck-Kontrollsystem ausgerüstet werden.
ACHTUNG:
Ein nicht funktionierendes RDKS/TPMS wird bei der Hauptuntersuchung ab dem 20.05.2018 nicht mehr als "geringer Mangel" eingestuft, sondern als "erheblicher Mangel", die HU kann damit nicht bestanden werden,
d. h. eine Plakette wird in der Regel nicht zugeteilt!
Dabei gibt es zwei unterschiedliche Systeme:
(Bildquelle:piai-Fotolia.com)
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